1.1 Gute Flugkompetenz
1.2 No-Go-Punkte
1.3 Visual Line of Sight
1.4 Abstand
1.5 Sonstiger Luftverkehr
1.6 Höhenbeschränkungen
1.7 Fliegen mit einem Beobachter
1.8 Überfliegen von unbeteiligten Personen und Gebäuden
1.9 Entfernungskriterien
1.10 Zusammenfassung
Wenn das unbemannte Luftfahrzeug in der Nähe von Menschen betrieben wird, muss der Pilot einen Abstand zu diesen Personen einhalten, der mindestens der Flughöhe des Luftfahrzeugs entspricht. Wenn also das unbemannte Luftfahrzeug in einer Höhe von 40 Metern fliegt, muss der Abstand zu einer unbeteiligten Person mindestens 40 Meter betragen. Darüber hinaus gelten auch noch generelle Mindestabstände. Der Abstand zu einer unbeteiligten Person muss immer größer sein als:
Siehe Kapitel 1.10 für eine kurze Zusammenfassung.