Demo Kapitel

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Introduktion

Sobald Sie ein unbemanntes Luftfahrzeug in die Luft bringen, nehmen Sie am Luftverkehr teil. Als Teilnehmer am Luftverkehr treffen Sie nicht nur auf andere Luftfahrzeuge, sondern müssen sich auch mit Regeln auseinandersetzen, in denen zum Beispiel solche Dinge geregelt werden wie Flughöhe, Priorität, Flugzonen, Flugzeiten und Abstand von beispielsweise Infrastruktur und Menschen. Die europäischen Regeln für das Fliegen eines unbemannten Luftfahrzeugs sind ab dem 1. Januar 2021 in der gesamten Europäischen Union gleich. Allerdings hat jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Gesetzgebung gewisse Freiheiten, seine eigenen Einschränkungen oder nationalen Regeln hinzuzufügen. Die Gesetzgebung der EASA (European Union Aviation Safety Agency) basiert auf dem Risikoprofil, das mit einer bestimmten Art von Flug verbunden ist. Es wurden drei Kategorien geschaffen, für die jeweils unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften gelten.

Zu dieser Kategorie gehören Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen unter 25 Kilogramm. In diese Kategorie fallen fast alle Hobbypiloten, aber auch einige Berufspiloten. In dieser Kategorie werden alle Arten von Flügen in ein geringes Risiko eingestuft. Die Kategorie Open besteht aus drei Unterkategorien:

A1: Hierzu gehören unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse C1.

A2: Hierzu gehören unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse C2.

A3: Hierzu gehören unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse C3 ab 4 Kilogramm und aus Klasse C4, wenn sie nicht im Rahmen eines Modellflugvereins oder in einem anderen erlaubten Zusammenhang betrieben werden. In dieser Unterkategorie besteht auch die Möglichkeit, mit einem unbemannten Luftfahrzeug der Klasse C2 zu fliegen, sofern dieses Fluggerät die Anforderungen für Unterkategorie A3 erfüllt.

Die verschiedenen Klassen werden wie folgt eingeteilt:

C0: Selbstgebaute oder Spielzeug-Luftfahrzeuge, von 0 bis 250 Gramm.

C1: Unbemannte Mikro-Luftfahrzeuge, von 250 Gramm bis einschließlich 900 Gramm.

C2: Unbemannte Mini-Luftfahrzeuge, von 900 Gramm bis einschließlich 4 Kilogramm.

C3: Allgemeine unbemannte Luftfahrzeuge, von 4 Kilogramm bis zu 25 Kilogramm.

C4: Selbstbau- oder Modellflugzeuge, von 4 Kilogramm bis zu 25 Kilogramm.

Da diese sogenannten CE-Kennzeichnungen noch nicht verfügbar sind, sieht die Verteilung bis einschließlich 31. Dezember 2022 wie folgt aus:

A1: Drohnen bis 500 Gramm

A2: Drohnen von 500 Gramm bis 2 Kilogramm

A3: Drohnen von 2 Kilogramm bis 25 Kilogramm

A1 und A3 werden in die gleiche Risikokategorie eingestuft, diese beiden Unterkategorien fallen daher unter die DronePilot Basic Light Ausbildung. Möchten Sie zusätzlich zu A1/A3 auch A2 erreichen? Dann passt das DronePilot Basic Training perfekt dazu.

Ausbildungsanforderungen für die Kategorie Open

Die Ausbildungsanforderungen für die drei Unterkategorien wurden auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften festgelegt. Um ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse A1 und/oder A3 zu fliegen, muss der Pilot eine (Online-)Ausbildung bei einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut absolviert haben. Die Prüfung für den EU Drohnen-Führerschein für die Unterkategorien A1/A3 besteht aus 40 Fragen zu folgenden Themen:

  1. Sicherheit im Luftverkehr
  2. Luftraumbeschränkungen
  3. Luftfahrtvorschriften
  4. Menschliche Leistung und Grenzen
  5. Flugbetriebsprozeduren
  6. Allgemeine Kenntnisse über das unbemannte Luftfahrzeug
  7. Privatsphäre und Datenschutz
  8. Versicherung
  9. Sicherheit

Für die Kategorie A2 gelten die gleichen Ausbildungsanforderungen wie oben beschrieben, ergänzt um eine zusätzliche theoretische Prüfung, bestehend aus 30 Fragen zu folgenden Themen:

  1. Meteorologie
  2. Flugverhalten eines unbemannten Luftfahrzeugs
  3. Technische und operative Maßnahmen zur Minderung des Bodenrisikos

Ein Pilot, der eine Drohne der Klassen C1 bis C4 fliegt, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Für Drohnen der Klasse C0 und/oder selbstgebaute Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm gibt es keine Mindestaltersgrenze. Außerdem ist es erlaubt, als Minderjähriger (<16 Jahre) unter der direkten Aufsicht eines Piloten zu fliegen. Ein EU-Mitgliedsstaat kann jedoch das Mindestalter auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes herabsetzen. Für das Fliegen in der Kategorie Open ist die Herabsetzung des Alters um bis zu 4 Jahre erlaubt, in der Kategorie Specific darf das Mindestalter um bis zu 2 Jahre herabgesetzt werden

Zusammenfassung

Dies war die Introduktion. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Nächste Seite", um den wesentlichen Teil der Demo anzuzeigen.