Kapitel 5 - STS

5.1 | TECHNISCHE UND BETRIEBLICHE MAßNAHMEN FÜR RISIKEN AM BODEN

Wenn das unbemannte Luftfahrzeug, schwerer als 500 Gramm (A2 oder A3), in unmittelbarer Nähe von Personen betrieben wird, muss der Pilot einen Abstand von mindestens der Flughöhe einhalten (1:1-Regel). Folgende horizontale Mindestabstände sind jedoch einzuhalten:

  • 50 Meter für Legacy-Drohnen (Drohnen ohne Cx-Klasse-Label)
  • 30 Meter für Klassedrohnen (Drohnen mit Cx-Klasse-Label)
  • 5 Meter im Low-Speed-Modus (Drohnen mit Cx-Klasse-Label)

5.1.1 Kontrollierter Bodenbereich

    Erstellen Sie ein Konto, um weiterzulesen