5.1 | MAßNAHMEN FÜR RISIKEN AM BODEN
5.2 | MAẞNAHMEN ZUR MINDERUNG DER RISIKEN IN DER LUFT
5.3 | BETRIEBSVERFAHREN
In der offenen Kategorie, Unterkategorie A2, muss der Pilot beim Betrieb mit einem unbemannten Luftfahrzeug von mehr als 250 Gramm in der Nähe von Personen einen Abstand halten, der mindestens der Flughöhe entspricht = 1:1-Regel. Folgende horizontale Mindestabstände sind jedoch einzuhalten:
Beispiel 1:
Beispiel 2:
5.1.1 Kontrollierter Bodenbereich
Einsatzgebiet