5.1 | MAßNAHMEN FÜR RISIKEN AM BODEN
5.2 | MAẞNAHMEN ZUR MINDERUNG DER RISIKEN IN DER LUFT
5.3 | BETRIEBSVERFAHREN
Wenn das unbemannte Luftfahrzeug, schwerer als 500 Gramm (A2 oder A3), in unmittelbarer Nähe von Personen betrieben wird, muss der Pilot einen Abstand von mindestens der Flughöhe einhalten (1:1-Regel). Folgende horizontale Mindestabstände sind jedoch einzuhalten:
5.1.1 Kontrollierter Bodenbereich