Kapitel 5 - STS

5.1 | TECHNISCHE UND BETRIEBLICHE MAßNAHMEN FÜR RISIKEN AM BODEN

In der offenen Kategorie, Unterkategorie A2, muss der Pilot beim Betrieb mit einem unbemannten Luftfahrzeug von mehr als 250 Gramm in der Nähe von Personen einen Abstand halten, der mindestens der Flughöhe entspricht = 1:1-Regel. Folgende horizontale Mindestabstände sind jedoch einzuhalten:

  • 30 Meter
  • 5 Meter im Low-Speed-Modus für eine Drohne der Klasse C2

Beispiel 1:

Beispiel 2:

5.1.1 Kontrollierter Bodenbereich

  • der maximalen Masse des unbemannten Luftfahrzeugs

Einsatzgebiet

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