Kapitel 7 | Luftraum

7.1 | EINFÜHRUNG VON LUFTRAUMBESCHRÄNKUNGEN

7.1.1     Zoneneinteilug

In Deutschland gibt es bestimmte Zonen, in denen das Fliegen mit unbemannten Luftfahrzeugen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Diese Zonierung ist im neuen § 21h LuftVO verankert. Diese Regelung gilt vor allem für das Fliegen mit unbemannten Luftfahrzeugen in der Kategorie Open.

Generell gilt dieses Verbot für die folgenden Bereiche:

  1. über Wohngrundstücken.
  2. in Kontrollzonen.

7.1.3     Systemanforderungen

Erstellen Sie ein Konto, um weiterzulesen