4.1 | Maßnahmen für Landrisiken
4.2 | Operative Verfahren
Wenn das unbemannte Luftfahrzeug mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm (A2 oder A3) in
der Nähe von Menschen operiert, muss der Pilot einen Abstand einhalten, der mindestens der Flughöhe entspricht (1:1-Regel). Allerdings müssen die folgenden horizontalen Mindestabstände eingehalten werden: