Kapitel 3 | Sicherheit

3.3 | NATIONALE SICHERHEITSANFORDERUNGEN

Jeder EU-Mitgliedsstaat kann die europäischen Vorschriften in bestimmter Hinsicht ändern oder erweitern. So bestimmt jeder EU-Mitgliedsstaat, wo unbemannte Luftfahrzeuge geflogen werden dürfen oder nicht (auch Zonierung genannt).

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