Kapitel 2 | Regeln und Sicherheit

2.1 | DIE EUROPÄISCHEN GESETZE UND VORSCHRIFTEN FÜR DROHNEN

2.1.1 Offene-Kategorie

Vor allem private Drohnenfotografen unterliegen der sogenannten Offene-Kategorie. Diese Kategorie ist nämlich an risikoarme Flüge gekoppelt. Die Offene-Kategorie umfasst drei Unterkategorien:

  • A1: Drohnen ohne CE-Kennzeichnung bis zu 500 g oder Drohnen mit C1-Kennzeichnung (bis zu 900 g)
  • A2: Drohnen ohne CE-Kennzeichnung von 500 g bis zu 2 kg oder Drohnen mit einer C2-Kennzeichnung (bis zu 4 kg)

2.1.2 Spezielle-Kategorie

  • Standard Szenario (STS)
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