2.1 | DIE EUROPÄISCHEN GESETZE UND VORSCHRIFTEN FÜR DROHNEN
2.1.1
Offene-Kategorie
Vor allem private
Drohnenfotografen unterliegen der sogenannten Offene-Kategorie. Diese Kategorie
ist nämlich an risikoarme Flüge gekoppelt. Die Offene-Kategorie umfasst drei
Unterkategorien:
A1: Drohnen ohne CE-Kennzeichnung bis zu 500 g oder Drohnen mit C1-Kennzeichnung (bis zu 900 g)
A2: Drohnen ohne CE-Kennzeichnung von 500 g bis zu 2 kg oder Drohnen mit einer C2-Kennzeichnung (bis zu 4 kg)