Kapitel 2 | Regeln und Sicherheit

2.5 | ABSTAND ZU UNBETEILIGTEN PERSONEN UND GEBÄUDEN 

Als Drohnenfotograf hat man immer einen gewissen Abstand zu unbeteiligten Personen und Gebäuden einzuhalten. Fliegt man in der Offenne-Kategorie, gelten die folgenden Regeln:

  • Mindestens 100 Meter, wenn man mit einer Drohne ohne CE-Kennzeichnung fliegt, die schwerer als 500 g, aber leichter als 2 kg ist (vorausgesetzt, man ist im Besitz des EU-Drohnenführerscheins A2). Es ist erlaubt, Gebäude zu überfliegen.
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