Kapitel 1 | Luftfahrtverordnung

1.3 | DIE EUROPÄISCHE REGELN

Die gemeinsamen Regeln für unbemannte Luftfahrzeuge sind in zwei Rechtsverordnungen festgelegt: den Verordnungen (EU) 2019/945 und (EU) 2019/947. Die Verordnung (EU) 2019/945 befasst sich mit den Zulassungsbedingungen für ein unbemanntes Luftfahrzeug und den Anforderungen an Konstrukteure, Hersteller, Importeure und Vertreiber.

1.3.1       SERA - Standardised European Rules of the Air

Für das Fliegen auf Sicht wurden minimale meteorologische Sichtwerte festgelegt.

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