Kapitel 1 | Luftfahrtverordnung

1.4 | OFFENE-KATEGORIE

Die offene Kategorie ist in der EASA-Gesetzgebung in drei Unterkategorien unterteilt: A1, A2 und A3. Die Einteilung basiert auf den grundlegenden Flugbeschränkungen, den Anforderungen an den Piloten und den technischen Anforderungen an das unbemannte Luftfahrzeug. Die allgemeinen Regeln, die für die Kategorie "Offen" gelten, sind in diesen Abbildung dargestellt.

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