Kapitel 1 | Luftfahrtverordnung

1.6 | VERANTWORTLICHKEITEN EINES BETREIBERS

Außerdem muss der Betreiber dafür Sorge tragen, dass alle Operationen das zugewiesene Funkspektrum nutzen und dessen effizienten Gebrauch unterstützen, um Risiken weitestgehend zu reduzieren. Der Bediener aktualisiert die Informationen im Geo-Awareness System, wenn sie für den Ort des geplanten Einsatzes relevant sind, und stellt sicher, dass:

  • die EU-Konformitätserklärung liegt dem unbemannten Luftfahrzeug bei, einschließlich der Angabe der entsprechenden Klasse
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