Kapitel 8 | Flugsicherheit

8.5 | SONSTIGER FLUGVERKEHR

Wenn der Pilot Sichtkontakt zu einem anderen Luftfahrzeug aufnimmt, muss das unbemannte Luftfahrzeug sofort auf einen sicheren Abstand (500 Meter) gebracht werden. Wenn sich das unbemannte Luftfahrzeug auf dem Kurs eines anderen Luftfahrzeugs befindet, muss der Pilot dem unbemannten Luftfahrzeug immer die Landung oder den Sinkflug auf eine sichere Höhe (0 - 10 Meter) ermöglichen. Wenn solche Abstände nicht gewährleistet werden können, muss das unbemannte Luftfahrzeug immer sofort landen.

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