Kapitel 8 | Flugsicherheit

8.8 | ÜBERFLIEGEN UNBETEILIGTER PERSONEN UND GEBÄUDE

Klasse C0 und unbemannte selbstgebaute Luftfahrzeuge

Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse C0 und unbemannte Selbstbau-Luftfahrzeuge mit einem MTOW (Maximum Take-off Weight) von unter 250 Gramm dürfen unbeteiligte Personen überfliegen. Trotz dieser grundsätzlichen Erlaubnis sollten Sie dieses als Pilot immer vermeiden und wenn sich dies nicht vermeiden lässt, sollte es mit äußerster Vorsicht geschehen.

Klasse C1

Klasse C2/C3

  • Der Abstand beträgt mindestens 30 Meter.;
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