8.1 | GUTE FLUGKOMPETENZ
8.2 | Go / No-Go Entscheidung
8.3 | Visual Line of Sight
8.4 | ABSTAND ZU UNBETEILIGTEN PERSONEN
8.5 | Sonstiger Luftverkehr
8.6 | Höhenbegrenzungen
8.7 | Fliegen mit einem Beobachter
8.8 | Flug über Menschen und Gebäude
8.9 | Abstandskriterien
8.10 | Verantwortlichkeit
Klasse C0 und unbemannte selbstgebaute Luftfahrzeuge
Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse C0 und unbemannte Selbstbau-Luftfahrzeuge mit einem MTOW (Maximum Take-off Weight) von unter 250 Gramm dürfen unbeteiligte Personen überfliegen. Trotz dieser grundsätzlichen Erlaubnis sollten Sie dieses als Pilot immer vermeiden und wenn sich dies nicht vermeiden lässt, sollte es mit äußerster Vorsicht geschehen.
Klasse C1
Klasse C2/C3