8.1 | Gute Flugkompetenz
8.2 | Go / No-Go Entscheidung
8.3 | Visual Line of Sight
8.4 | Abstand zu unbeteilgten personen
8.5 | Sonstiger Luftverkehr
8.6 | Höhenbegrenzungen
8.7 | Fliegen mit einem Beobachter
8.8 | Flug über Menschen und Gebäude
8.9 | Abstandskriterien
8.10 | Verantwortlichkeit
Die maximal zulässige Höhe eines unbemannten Luftfahrzeugs der Kategorie Open beträgt 120 Meter (400 Fuß) über dem Boden (AGL = Above Ground Level).
Das untenstehende Abbildung zeigt, wie sich die Höhe relativ zum Boden ändert. Es ist möglich, dass die Länder auf nationaler Ebene geografische Zonen festlegen, in denen eine geringere maximale Höhe gilt. Selbstverständlich müssen Sie sich als Pilot auch in diesem Fall an diese Zonen halten und ggf. einen Beobachter hinzuziehen.